Wir unterstützen Sie in schwierigen Lebenslagen!
Über die Stiftung der
Westerwald Bank eG -Hilfe zur Selbsthilfe-
Die Westerwald Bank ist lokal verankert, überregional vernetzt und demokratisch organisiert. Bei uns als Genossenschaftsbank dreht sich alles um eine ganz besondere Verantwortung: unsere Mitgliederverpflichtung.
Die Förderung unserer Mitglieder besitzt deshalb oberste Priorität – nicht zuletzt aufgrund unserer genossenschaftlichen Werte. Wir tun alles dafür, dass unsere Mitglieder ihre Ziele erreichen und sich ihre Wünsche erfüllen können.
Aus diesem Grund hat sich die Westerwald Bank zur Einrichtung einer rechtsfähigen, öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen
Stiftung der Westerwald Bank eG -Hilfe zur Selbsthilfe-
entschlossen. Aus ihr heraus fördern wir schwerpunktmäßig unverschuldet in Not geratene Mitglieder. Die Unterstützung soll eine langfristige Wirkung und damit einen nachhaltigen Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe haben.
Die Westerwald Bank sichert mit einer jährlichen Spende von 50.000 Euro die Unterstützungsfähigkeit der Stiftung.
Gut zu wissen
Organe der Stiftung
- Stiftungsvorstand
- Stiftungskuratorium
Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Vorstand der Westerwald Bank eG für die Dauer von drei Jahren berufen.
Der Stiftungsvorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und führt deren laufende Geschäfte. Er erarbeitet Vorschläge bzw. entscheidet über die Vergabe von Stiftungsmitteln.
Das Kuratorium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren Aufgabe es ist, den Stiftungsvorstand zu beraten und darauf zu achten, dass der Vorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sorgt.
Darüber hinaus sollten die Mitglieder des Stiftungskuratoriums ihre eigenen Kontakte zur Generierung von weiteren Stiftungsmitteln nutzen.
Was uns wichtig ist!
Jeder Cent kommt an!
Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Verwendung
Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Hier sehen Sie eine Auswahl an Projekten, bei denen wir bereits helfen konnten:
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Sie sind unverschuldet in Not geraten?
Dann reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag mit Kurzbeschreibung Ihrer Situation und der vorgesehenen Finanzierung an folgende Adresse bei unserer Stiftung ein:
Stiftung der Westerwald Bank eG
-Hilfe zur Selbsthilfe-
Neumarkt 1-5
57627 Hachenburg

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Unterstützen Sie uns durch
Spenden oder Stiftungen
Die Stiftung ermöglicht es, zusätzliche Spenden und Zustiftungen von Personen und Unternehmen aufzunehmen und damit einen weiteren Zusatznutzen zu erzeugen. Die Gelder werden auf direktem Wege dem Stiftungsvermögen zugeführt. Die Höhe spielt keine Rolle, auch kleine Beträge helfen.
Der Solidaritätsfonds nimmt auch gerne Zuwendungen aufgrund von Verfügungen von Todes wegen oder Spenden und Sammlungen im Zusammenhang mit Geburtstagen, Jubiläen oder Beerdigungen an. Die Stiftung ist gemeinnützig.
Für Ihre Spende erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung.
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#Stiftung #WesterwaldBankeG
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